Lexikon -KFZ - Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für ein KFZ gehört zu den Pflichtversicherungen. Jeder Halter eines inländischen KFZ ist zum Abschluss einer solchen Versicherung für sich, den Eigentümer und den/die berechtigten Fahrer verpflichtet. Verursacht das KFZ auf öffentlichen Wegen oder Strassen einen Personen- oder Sachschaden, deckt die Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten. Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen wird zunächst die Haftungsfrage geprüft: Ist der Versicherungsnehmer für ein bestimmtes Verhalten zum Schadensersatz verpflichtet? Ist der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig, entschädigt der Versicherer bis zur vereinbarten Haftungssumme. Sollte der Versicherungsnehmer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln einen Schaden verursachen, besteht Haftungsausschluss. Der Versicherer ist von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Wie andere Haftpflichtversicherungen, wehrt auch die KFZ-Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche an den Versicherungsnehmer ab. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind:
-
Fahrzeuge der Bundesrepublik Deutschland, der Länder und Gemeinden
-
Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet
-
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten